Kosten/ Besuchskinder
Betreuungsentgeld
- Das monatliche Pflegegeld ist bis zum 15. eines Monats fällig.
- Der Betrag wird von der Gesellschaftsversammlung festgelegt.
- Für den monatlichen Zahlungsverkehr ist eine Einzugsermächtigung unbedingt erforderlich.
Besuchskinder
Besuchskinder können nach Absprache mit der Leiterin zu einem kostendeckenden Pflegesatz aufgenommen werden.
